Ob auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder im Außendienst – viele Mitarbeitende sind täglich starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Doch während UV-Strahlung im Urlaub ernst genommen wird, bleibt das Thema am Arbeitsplatz oft unterbelichtet.
Dabei ist der Schutz vor Sonne und Hitze nicht nur eine Frage des Komforts – sondern des Gesundheitsschutzes. Für BGM-Verantwortliche, HR-Teams und Führungskräfte ist klar: Sonnenschutz am Arbeitsplatz ist Pflicht – und kein Nice-To-Have!
UV-Strahlung gilt laut WHO als sicherer Auslöser für Hautkrebs. Wer regelmäßig draußen arbeitet, ist also besonders gefährdet – selbst bei bedecktem Himmel. Anders als Hitzeschläge oder Sonnenbrände sind die Langzeitfolgen schwer zu erkennen, oft sogar schleichend.
Beruflich bedingter Hautkrebs zählt mittlerweile zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland – mit stark steigender Tendenz. Besonders betroffen: Menschen mit heller Haut, die regelmäßig zwischen April und September im Freien arbeiten.
Sonnenschutz betrifft nicht nur den Bauarbeiter in der Mittagshitze.
Folgende Berufsgruppen sind besonders gefährdet:
Kurz gesagt: Überall dort, wo Tätigkeiten regelmäßig im Freien stattfinden, ist Sonnenschutz am Arbeitsplatz eine betriebliche Notwendigkeit.
Zu viel UV-Strahlung schädigt die Hautzellen – auch ohne sichtbaren Sonnenbrand. Die Folgen können Basalzellkarzinome oder Plattenepithelkarzinome sein, also weißer Hautkrebs. In einigen Fällen droht auch der gefährlichere schwarze Hautkrebs (Melanom).
Präventive Maßnahmen sind aus mehreren Gründen unerlässlich: Sie helfen dabei, gesundheitliche Risiken wie Hautkrebs frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren, bevor es zu ernsthaften oder sogar chronischen Erkrankungen kommt. Unternehmen profitieren gleichzeitig durch geringere Ausfallzeiten, denn hitzebedingte Beschwerden oder langwierige Folgeerkrankungen lassen sich durch gezielten Sonnenschutz effektiv vermeiden.
Zudem unterstützen viele Unfallkassen die Hautkrebsprävention aktiv – sie ist nicht nur gesundheitlich sinnvoll, sondern auch ein deutliches Signal für gelebten und ernstgenommenen Arbeitsschutz.
Wichtig: Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) empfiehlt ausdrücklich, dass Arbeitgeber Sonnenschutzmittel kostenlos bereitstellen, wenn Mitarbeitende draußen arbeiten müssen – insbesondere bei unverschiebbaren Tätigkeiten im Freien.
Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu minimieren – dazu gehört auch UV-Strahlung. Die DGUV Regel 112-190 und die Technischen Regeln zur Haut (TRGS 401) machen klar: Sonnenschutz fällt unter die Pflicht zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Konkret bedeutet das:
Ein wirksamer Sonnenschutz am Arbeitsplatz ist ein Teil der Gesamtstrategie für die Gesundheit – insbesondere im Sommer. Das BGM kann mit wenig Aufwand weitere Schutzmaßnahmen etablieren:
Sonnenschutz bei der Arbeit ist kein Luxus – sondern Teil der Fürsorgepflicht und ein wichtiger Bestandteil eines modernen Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Insbesondere Unternehmen mit Außendienst, Bau- oder Landwirtschaftspersonal sollten sich proaktiv auf UV-Schutzmaßnahmen einstellen. Wer heute vorsorgt, schützt nicht nur seine Mitarbeitenden, sondern auch das eigene Unternehmen vor langfristigen Ausfällen, Berufskrankheiten und Imageschäden.
Simon Fiechtner
Ich bin Simon, Co-Founder von Deep Care und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit den Themen Gesundheit und künstliche Intelligenz. Nach mehrjähriger Erfahrung im HR-Bereich sowie im Business Development eines großen Konzerns, entschied ich mich dafür, gemeinsam mit Kollegen und Freunden diese Leidenschaft zu einem Start Up zu formen.
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