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Sonnenschutz: UV-Strahlung und Schutz bei Arbeit im Freien

Juli 18, 2025
Ein Bauarbeiter arbeitet in der Mittagssonne. Er hat Sonnenbrand, weil kein ausreichender Sonnenschutz.

Inhaltsübersicht

Ob auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder im Außendienst – viele Mitarbeitende sind täglich starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Doch während UV-Strahlung im Urlaub ernst genommen wird, bleibt das Thema am Arbeitsplatz oft unterbelichtet.

Dabei ist der Schutz vor Sonne und Hitze nicht nur eine Frage des Komforts – sondern des Gesundheitsschutzes. Für BGM-Verantwortliche, HR-Teams und Führungskräfte ist klar: Sonnenschutz am Arbeitsplatz ist Pflicht – und kein Nice-To-Have!

Sonneneinstrahlung – das unterschätzte Berufsrisiko

UV-Strahlung gilt laut WHO als sicherer Auslöser für Hautkrebs. Wer regelmäßig draußen arbeitet, ist also besonders gefährdet – selbst bei bedecktem Himmel. Anders als Hitzeschläge oder Sonnenbrände sind die Langzeitfolgen schwer zu erkennen, oft sogar schleichend.

Beruflich bedingter Hautkrebs zählt mittlerweile zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland – mit stark steigender Tendenz. Besonders betroffen: Menschen mit heller Haut, die regelmäßig zwischen April und September im Freien arbeiten.

Eventtechniker bei der Arbeit in der prallen Sonne. Sie tragen Sonnenbrillen und Mützen.

Besonders gefährdete Branchen mit hohem UV-Risiko

Sonnenschutz betrifft nicht nur den Bauarbeiter in der Mittagshitze.
Folgende Berufsgruppen sind besonders gefährdet:

  • Baugewerbe (z. B. Dachdecker, Straßenbau)
  • Garten- und Landschaftspflege
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Zustelldienste und Außendienst
  • Reinigungskräfte im Außenbereich (z. B. Fensterreinigung)
  • Hafen- und Verkehrspersonal
  • Eventtechnik und Aufbaupersonal bei Open-Air-Veranstaltungen

Kurz gesagt: Überall dort, wo Tätigkeiten regelmäßig im Freien stattfinden, ist Sonnenschutz am Arbeitsplatz eine betriebliche Notwendigkeit.

Gefahr Hautkrebs durch hohe UV-Belastung – was man vorbeugend tun kann

Zu viel UV-Strahlung schädigt die Hautzellen – auch ohne sichtbaren Sonnenbrand. Die Folgen können Basalzellkarzinome oder Plattenepithelkarzinome sein, also weißer Hautkrebs. In einigen Fällen droht auch der gefährlichere schwarze Hautkrebs (Melanom).

Darum sind präventive Maßnahmen wichtig:

Präventive Maßnahmen sind aus mehreren Gründen unerlässlich: Sie helfen dabei, gesundheitliche Risiken wie Hautkrebs frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren, bevor es zu ernsthaften oder sogar chronischen Erkrankungen kommt. Unternehmen profitieren gleichzeitig durch geringere Ausfallzeiten, denn hitzebedingte Beschwerden oder langwierige Folgeerkrankungen lassen sich durch gezielten Sonnenschutz effektiv vermeiden.

Zudem unterstützen viele Unfallkassen die Hautkrebsprävention aktiv – sie ist nicht nur gesundheitlich sinnvoll, sondern auch ein deutliches Signal für gelebten und ernstgenommenen Arbeitsschutz.

Welche Schutzmaßnahmen sind sinnvoll – und welche Pflicht?

1. Arbeitsplatzgestaltung & Organisation

  • Schattenspender aufstellen: Zelte, Planen oder mobile Unterstände an Arbeitsplätzen.
  • Schichten anpassen: Arbeitszeiten so legen, dass körperlich belastende Tätigkeiten in die Morgen- oder Abendstunden fallen.
  • Pausenregelung anpassen: Bei starker Hitze häufiger Pausen im Schatten ermöglichen.

2. Persönliche Schutzausrüstung

  • Sonnenschutzkleidung mit UV-Siegel (z. B. langärmlige, atmungsaktive Shirts mit UPF 50+)
  • Kopfbedeckung mit Nackenschutz und gegebenenfalls Sonnenbrille
  • Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (mind. LSF 30, besser 50)

Wichtig: Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) empfiehlt ausdrücklich, dass Arbeitgeber Sonnenschutzmittel kostenlos bereitstellen, wenn Mitarbeitende draußen arbeiten müssen – insbesondere bei unverschiebbaren Tätigkeiten im Freien.

3. Aufklärung und Gesundheitsbildung

  • Schulungen zum richtigen Umgang mit UV-Strahlung
  • Informationsmaterial zum Thema Hautgesundheit
  • Hautscreenings oder Hautarzt-Checks z. B. im Rahmen von Gesundheitstagen (können über BGM organisiert werden)
Eine Landschaftsgärtnerin die sich gerade die Arme mit Sonnencreme einschmiert SO ist sie vor der Sonne geschützt.

Pflichten der Arbeitgeber – was ist gesetzlich geregelt?

Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu minimieren – dazu gehört auch UV-Strahlung. Die DGUV Regel 112-190 und die Technischen Regeln zur Haut (TRGS 401) machen klar: Sonnenschutz fällt unter die Pflicht zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Konkret bedeutet das:

  • Arbeitgeber müssen UV-Risiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfassen.
  • Bei regelmäßigem Arbeiten im Freien muss eine geeignete PSA (inkl. Sonnenschutzcreme) bereitgestellt werden.
  • Es sollte dokumentiert werden, wie die Unterweisung der Mitarbeitenden erfolgt ist.

Zusätzliche Tipps für ein ganzheitliches BGM

Ein wirksamer Sonnenschutz am Arbeitsplatz ist ein Teil der Gesamtstrategie für die Gesundheit – insbesondere im Sommer. Das BGM kann mit wenig Aufwand weitere Schutzmaßnahmen etablieren:

  • Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende zum Umgang mit UV-Strahlung, richtiger Anwendung von Sonnencreme und Erkennung früher Hautveränderungen.
  • Hautscreenings oder Hautarzt-Checks im Rahmen von Gesundheitstagen anbieten – besonders in den Sommermonaten.
  • UV-Index Apps auf Diensthandys installieren, um Mitarbeitende auf tägliche Strahlungswerte aufmerksam zu machen.
  • Informationsplakate in Pausenräumen oder auf Baustellen mit einfachen Verhaltenstipps aufhängen.
  • Saisonale Gesundheitsnewsletter mit Tipps zum Sonnenschutz, passender Kleidung und Verhalten bei Hitze.
  • Wetterangepasste Arbeitskleidung als Teil der PSA bereitstellen (z. B. leichte, langärmelige Shirts mit UV-Schutz).
  • Feedbackrunden mit Mitarbeitenden, um Schutzmaßnahmen praxisnah zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern.
  • Vorgesetzte sensibilisieren, um Schutzmaßnahmen vorzuleben und die Relevanz im Arbeitsalltag zu unterstreichen.
  • Schattenzonen in Pausenbereichen einrichten, z. B. durch Sonnenschirme oder Pavillons.

Fazit: Sonnenschutz für die Arbeit im Freien ist gelebter Arbeitsschutz

Sonnenschutz bei der Arbeit ist kein Luxus – sondern Teil der Fürsorgepflicht und ein wichtiger Bestandteil eines modernen Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Insbesondere Unternehmen mit Außendienst, Bau- oder Landwirtschaftspersonal sollten sich proaktiv auf UV-Schutzmaßnahmen einstellen. Wer heute vorsorgt, schützt nicht nur seine Mitarbeitenden, sondern auch das eigene Unternehmen vor langfristigen Ausfällen, Berufskrankheiten und Imageschäden.

Simon Fiechtner, Autor

Simon Fiechtner
Ich bin Simon, Co-Founder von Deep Care und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit den Themen Gesundheit und künstliche Intelligenz. Nach mehrjähriger Erfahrung im HR-Bereich sowie im Business Development eines großen Konzerns, entschied ich mich dafür, gemeinsam mit Kollegen und Freunden diese Leidenschaft zu einem Start Up zu formen.

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