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Arbeitsschutz im Unternehmen – Was müssen Unternehmen beachten?

April 4, 2024
Arbeitsschutz im Unternehmen, ein entscheidendes Thema.

Der Arbeitsschutz ist eines der wichtigsten Themen im Unternehmen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich täglich Gefahren ausgesetzt fühlen, werden nicht effektiv arbeiten können. Es bedarf einer sicheren Umgebung am Arbeitsplatz, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Was genau zum Arbeitsschutz gehört und was Betriebe beachten müssen, erfahren Sie hier. 

Definition Arbeitsschutz

Wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich?

Die Arten des Arbeitsschutz

Die Maßnahmen im Arbeitsschutz

Die Gefährdungsbeurteilung

Schlusswort

Definition Arbeitsschutz

Der Terminus Arbeitsschutz bezieht sich auf Regeln, Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Erkennung, Bewertung und Kontrolle von Risiken und Gefahren, die mit spezifischen Arbeitsbedingungen oder Arbeitsumgebungen verbunden sind. Der Arbeitsschutz ist eine der drei Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Das wohl wichtigste Instrument im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung, die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben ist. Unternehmen sind also dazu verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln und zu beheben. Dies gilt sowohl für Gefahren für den Körper wie auch für die Psyche.

Wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich?

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, die Sicherheit der Mitarbeiter in seinem Unternehmen zu gewährleisten. Er muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Jedoch kann das Management, welches als gesetzliche Vertretung des Unternehmens agiert, diese Fürsorgepflicht meistens nicht selbst erfüllen. Sie haben andere Aufgaben. Im Arbeitsschutzgesetz ist deshalb klar geregelt, wie die Pflichtenübertragung aussehen kann. Diese Regelungen müssen eingehalten werden, wenn Aufgaben übertragen werden. 

Die rechtliche Grundlage für diese Übertragung von Verpflichtungen sind die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Ziffer 5 und Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit § 13 der DGUV Vorschrift 1. So ist es möglich, dass der Arbeitgeber qualifizierte und zuverlässige Personen schriftlich damit beauftragt, bestimmte Aufgaben eigenständig zu erledigen. Es ist wichtig, dass die delegierten Rechte und Aufgaben schriftlich festgehalten und präzise beschrieben werden. Zusätzlich sollte der Arbeitgeber klare Regelungen für Vertretungsfälle festlegen, beispielsweise bei Urlaub oder Krankheit.

Der Arbeitgeber bleibt jedoch dafür verantwortlich, ob die Pflichten des betrieblichen Arbeitsschutz, des Gesundheitsschutz und der Arbeitssicherheit  auch wirklich erfüllt werden. 

Neben den Unternehmensverantwortlichen und Führungskräften gibt es spezielle Positionen, die für den Arbeitsschutz verantwortlich sein können. Dazu gehören unter anderem:

  • Brandschutzbeauftragter
  • Explosionsschutzbeauftragter
  • Gefahrstoffbeauftragter
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)
  • Sicherheitsbeauftragter (SiBe)

Es ist von Bedeutung zu verstehen, dass diese Personen lediglich beratend tätig sind und nicht zur Umsetzung verpflichtet sind. Bei Sifa und SiBe besteht normalerweise ein klar definierter Aufgabenkatalog, der gesetzlich und von der Berufsgenossenschaft vorgegeben wird. Im Gegensatz dazu haben viele andere Beauftragte keine genauen Vorgaben, welche Aufgaben sie im Unternehmen übernehmen sollen. Daher sind sie in der Regel nur für die Aufgaben verantwortlich, die offiziell zu ihren Pflichten gehören.
Jedoch ändert sich dies, wenn sie formell als Berater des Arbeitgebers agieren, aber ihre vorgeschlagenen Maßnahmen selbst in die Praxis umsetzen. In einem solchen Fall erhalten sie rechtlich eine ähnliche Stellung wie der Arbeitgeber und können entsprechend haftbar gemacht werden.

Die Arten des Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz umfasst vier Bereiche:

Der Arbeitsschutz gliedert sich in vier Arten auf.

Arbeitsschutz allgemein

Im Vordergrund steht das Wohl der Arbeitnehmer, mit dem Ziel, ihre Gesundheit und ihr Leben zu schützen. Gemäß §3 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Ebenso sind die Arbeitnehmer dazu verpflichtet, der Unterweisung und den Weisungen zu folgen und dadurch für ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen (§15 ArbSchG). 

Medizinischer Arbeitsschutz

Der medizinische Arbeitsschutz konzentriert sich auf die Risiken für Berufskrankheiten, potenzielle Arbeitsunfälle und andere gesundheitliche Gefahren in Arbeitsstätten. Hier spielt Arbeitsmedizin eine wichtige Rolle. Diese Aufgabe wird von Experten und Fachleuten übernommen. Dabei leisten die Arbeitsschützer, die Arbeitsmediziner und die Sicherheitsbeauftragten Beratungsarbeit.

Sozialer Arbeitsschutz

Unter den Aspekt des sozialen Arbeitsschutz fallen Regelungen we die Kinderarbeitsschutzverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.

Technischer Arbeitsschutz

Die Faktoren des technischen Arbeitsschutzes umfassen unter anderem den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, Maschinen und anderen Arbeitsmitteln, den Schutz vor Lärm und Vibrationen, den Umgang mit künstlichem Licht am Arbeitsplatz sowie die Sicherheit in Werkstätten und Anlagen. Neben den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften wie der Gefahrstoffverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrationsbekämpfung und den Arbeitsschutzvorschriften oder der Biostoffverordnung, regeln weitere Details die einzelnen Arbeitsbereiche.

Die Maßnahmen im Arbeitsschutz

Die Maßnahmen sind in drei Kategorien eingeteilt: technisch, organisatorisch und personenbezogen. In §4 des Arbeitsschutzgesetzes wird auch vorgegeben, in welcher Reihenfolge diese erfüllt werden müssen. Zuerst die technisches Maßnahmen, dann die organisatorisch Maßnahmen und dann die personenbezogenen Maßnahmen. Grundsätzlich sind Maßnahmen für die Allgemeinheit des Betriebs denen der individuellen Sicherheit vorzuziehen.

Die Maßnahmen im Arbeitsschutz werden in drei Bereiche eingeteilt.

Technische Arbeitsschutzmaßnahmen

Maßnahmen zum technischen Arbeitsschutz zielen darauf ab, eine physische Barriere zwischen der Gefahr und dem Menschen zu schaffen, um dessen Sicherheit zu gewährleisten. Beispiele hierfür sind:

  • Schutzglas an Maschinen
  • Hitzebeständige Behälter
  • Versiegelte Labore
  • Spezielle Schränke für Chemikalien

Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen

Durch geeignete organisatorische Maßnahmen wird eine räumliche und zeitliche Distanz zwischen der Gefahrenquelle und den Menschen geschaffen. Das beinhaltet eine Bereitstellung von persönliches Schutzausrüstung und Schulungen zum Verhalten im Ernstfall. Dazu zählen beispielsweise Regelungen zu:

  • Arbeitsorganisation
  • Arbeitsabläufe
  • Arbeitsaufgaben
  • Informationsweitergabe
  • Arbeitszeit
  • Pausengestaltung

Personenbezogene Sicherheitsmaßnahmen

Durch das Tragen einer individuellen Schutzausrüstung sollen restliche Risiken weiter minimiert werden. Ebenso müssen Maßnahmen für die Sicherheit bezogen auf das Verhalten der Personen beachtet werden. Firmen haben die Möglichkeit, Vorgaben für das sichere Verhalten ihrer Mitarbeiter zu machen. Beispiele sind:

  • Schutzbrillen
  • Arbeitshandschuhe
  • Bekleidung 
  • Atemschutzmasken
  • Verhalten im Brandfall
  • Verhalten bei einem Unfall

Die Gefährdungsbeurteilung

Eine der wichtigsten Aufgaben im Bereich Arbeitsschutz ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und die daraus entstehenden Maßnahmen. Die Arbeitswelt kann Risiken und Belastungen beinhalten, die sich negativ auf die Gesundheit bei der Arbeit auswirken können. Diese sollten reduziert oder zumindest minimiert werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitsumgebung förderlich für die Gesundheit gestaltet wird. Dafür ist es notwendig, die möglichen Gefahren und Belastungen zu identifizieren und einzuschätzen. Dabei kommt es auf die Branche, die Umgebung und viele weitere Faktoren an. Beispielsweise müssen auf einer Baustelle andere Gefahren beurteilt werden als in einem Labor und einem Büro. 

Die klassische Beurteilung zum körperlichen Schutz der Beschäftigten wird bei den meisten Arbeitgebern längst wirksam umgesetzt. Jedoch führen bis heute, viele keine vollständige Beurteilung durch. Oftmals fehlen Schutzmaßnahmen gegen psychische Krankheiten oder auch eine richtige Beurteilung der Gesundheitsgefährdung im Homeoffice, obwohl beides ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz als verpflichtend benannt wird.  

Psychische Gefährdungsbeurteilung 

In dieser immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt leiden mehr und mehr Beschäftigte unter psychischen Erkrankungen. Unternehmen können dem nur entgegenwirken, wenn sie die Gründe kennen. Hier kommt die psychischen Gefährdungsbeurteilung ins Spiel, denn erst wenn Unternehmen wissen, welche Gesundheitsgefährdungen bestehen, können geeignete Maßnahmen zum Schutz der Psyche getroffen werden. 

Gefahren im Homeoffice

Auch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Homeoffice spielt eine wichtige Rolle. Seit Corona arbeiten viele dauerhaft oder zumindest teilweise im Homeoffice oder an anderen Orten. Viele Unternehmen versuchen dieser Pflicht gerecht zu werden, jedoch sind die Möglichkeiten bisher eher begrenzt. Eine Online-Schulung hier, ein Homeoffice Budget dort. Um wirklich für Sicherheit am Arbeitsplatz im Homeoffice zu sorgen, bedarf es jedoch etwas mehr. Es müssen Lichtverhältnisse, Raumtemperatur, Ergonomie und viele weitere Faktoren bedacht werden. Dank neuester Technik gibt es mittlerweile Lösungen für eine wirksame Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice. 

Ergonomie muss auch im Homeoffice gewährleistet sein.

Schlusswort

Arbeits- und Gesundheitsschutz spielt eine wesentliche Rolle im BGM und ist daher auch zu Recht verpflichtend für jedes Unternehmen. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich jedoch von Unternehmen zu Unternehmen, weshalb sehr genau auf die Beschäftigten bei der Arbeit, die Arbeitsmittel und die Umgebung eingegangen werden muss. Deshalb gilt es, strategisch vorzugehen und ein gutes Arbeitsschutzkonzept zu erarbeiten. Auch das Homeoffice stellt Unternehmen vor weitere Herausforderungen und es müssen neue digitale Lösungen geschaffen werden. 

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