Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß § 3, 5 & 6 des Arbeitsschutzgesetz gilt auch für mobile Beschäftigte. Denn zu langes Arbeiten unter ungünstigen Arbeitsbedingungen (z.B. mit einem falschen Set-up) ist ein Garant für Krankheiten, Beschwerden und Unzufriedenheit. Für Arbeitgeber bedeutet das enorme Kosten durch Krankheitsausfälle und Produktivitätsverlust.
Wie arbeiten Ihre Kolleginnen und Kollegen von Zuhause?
Derzeit arbeitet etwa ein Viertel der Beschäftigten häufig oder gelegentlich von zu Hause. Der Arbeitsschutz steht hier vor der Herausforderung die Bedingungen einzuschätzen und ohne direkte Einflussnahme zu optimieren.
vermissen die Ergonomie des Büros
vermissen die erg. Displayausrichtung
bewerten die erg. von Sitzmöbeln als schlechter
Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert, daher ist es klar dass die Gefährdungsbeurteilung im Kontext einer hybriden und multilokalen Arbeitswelt neu bewertet werden muss, um eine künftige Welle an MSK-Erkrankungen zu vermeiden.
Eine Arbeitsplatzbegehung in den privaten Räumen ist jedoch schlicht nicht umsetzbar. Video-basierte Lösungen stellen einen Eingriff in die Privatsphäre dar und sind darüber hinaus mit erheblichem Aufwand verbunden. Die fragebogenbasierte Risikobewertung ist für Beschäftigte meist unverständlich, stellt einen enormen Zeitaufwand dar und wird nur selten ernst genommen.
Risikoabfrage & Interaktive Optimierungsanleitung
In vier Modulen vermittelt Isa alle relevanten Inhalte zur Risikominimierung im Homeoffice und gewährleistet dabei die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Mitarbeitende lernen interaktiv und anschaulich, wie sie ihre Arbeitsumgebung (z.B., Beleuchtung, Lärm) sowie Arbeitsmittel (z.B., Büromöbel, Maus, Bildschirm) optimal gestalten können.
Isa misst Gesundheitsrisiken, schlägt konkrete Verbesserungsmaßnahmen vor und überprüft deren Umsetzung auf Wirksamkeit.
> 500 Lux
< 60 dB
erg. Setup
erg. Setup
korrekte Höhe & Nutzung
vor dem Tisch
Nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung erstellt Isa einen individuellen Bericht. Dieser enthält nicht nur die geprüften Inhalte, sondern auch die vom Mitarbeiter selbst getroffenen Maßnahmen sowie deren Wirksamkeit. Zusätzlich werden verbleibende Risiken und weitere Handlungsempfehlungen festgehalten.
Mitarbeitende können den Bericht mit nur einem Klick direkt mit einer Fach- oder Führungsperson teilen.
Bekanntermaßen ist die technische Ausstattung im Homeoffice häufig nicht mit modern ausgestatteten Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen zu vergleichen. Deshalb ist die Gefährdungsbeurteilung nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine notwendige Maßnahme zur Verhältnisprävention. Die Methodik von Deep Care ermöglicht eine echte Wahrnehmung der tatsächlichen Verhältnisse und erzielt eine hohe ergonomische Wirksamkeit.
Ob für Telearbeit, mobile Arbeit oder Sonderthemen...
In einem kostenlosen Erstgespräch finden wir das beste Nutzungsmodell für Ihre Gefährdungsbeurteilung mit «Isa – risk assessment».
100% Reichweite! Mit «Isa – risk assessment» könnt ihr jedem Mitarbeitenden eine Gefährdungsbeurteilung ermöglichen.
Einfach, ohne Aufwand! Wir übernehmen die Vorbereitung und Logistik, Isa macht den Rest.
Gesundes Arbeitsumfeld! Die Wirksamkeitskontrolle garantiert ein langfristig gesundes Arbeitsumfeld auch im Homeoffice.
Ja, die Gefährdungsbeurteilung für Schreibtischarbeitsplätze ist gemäß § 3, 5 & 6 des Arbeitsschutzgesetzes eine Pflicht des Arbeitgebers. Diese Pflicht gilt auch für Arbeitsplätze im häuslichen Umfeld.
Bisher gab es relativ wenige Methoden, eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice durchzuführen. Es ist nicht realistisch, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in jede Wohnung oder jedes Haus der Angestellten zu schicken, um dort die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Videocalls, Analysen durch Bilder oder einmalige Vorträge sind zwar umsetzbar, leider aber wenig wirksam. Der Arbeitsplatz kann ohne Messungen nicht richtig geprüft werden und einige Parameter wie Luftqualität und Lärm werden komplett außen vorgelassen.
Mit «Isa – risk assessment» ist es möglich, Messungen direkt am Arbeitsplatz durchzuführen und diese direkt durch die KI prüfen zu lassen. Alle Änderungen werden über einen Zeitraum von 24 Stunden auf ihre Wirksamkeit geprüft und bei Bedarf erneut angepasst.
Nein. Der Sensor funktioniert mit infrarotem Licht und erzeugt lediglich eine anonyme 3D-Silouette der Person am Schreibtisch. Damit ist keine Identifizierung von Personen möglich.
Der Mitarbeitende, dessen Arbeitsplatz beurteilt wird, führt die Gefährdungsbeurteilung selbstständig mit Isa durch. Dafür ist kein weiterer Experte notwendig.
Die Gefährdungsbeurteilung dauert bis zu 2 Wochen. In dieser Zeit werden verschiedene Phasen bearbeitet, in denen die Parameter gemessen, analysiert, optimiert und auf Wirksamkeit geprüft werden. Währenddessen können viele Funktionen von Isa - Ergo Coaches genutzt werden.
Nein. Erkannte Gefährdungen dürfen deshalb aber nicht ignoriert werden, sondern es muss nach Lösungen gesucht werden. Manchmal ist ein Gespräch mit den Mitarbeitenden ein erster wichtiger Schritt, um ein Bewusstsein für die Gefährdungen zu schaffen. Außerdem kann danach differenziert werden, wie oft Mitarbeitende von zu Hause arbeiten. Mitarbeitende die ab und zu einen Tag im Homeoffice arbeiten, setzen sich keinem großen Risiko aus.
Bei Mitarbeitenden, die 4-5 Tage die Woche im Homeoffice sind, wirken die Gefährdungen über einen längeren Zeitraum. Dadurch sind sie einem sehr hohen Risiko ausgesetzt, früher oder später krank zu werden. Deshalb muss bei diesen Mitarbeitenden ins Detail gegangen werden.
Nach Ablauf der Gefährdungsbeurteilung erhalten Mitarbeitende einen Ergebnisbericht via QR-Code. Dieser beinhaltet die durchgeführten und offenen Maßnahmen sowie die Risiken, die sich daraus für die Mitarbeitenden ergeben.
Unter allen Maßnahmen des Arbeitsschutz im Unternehmen bildet die Gefährdungsbeurteilung die wohl wichtigste. Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, bei dem Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und bewertet werden. Diese Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmaßnahmen kontinuierlich überprüft, dokumentiert und verbessert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Leitlinien für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt, die in der DGUV Vorschrift 1 sowie im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert sind.
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung dient der gesunden Umgebung und der Prävention am Arbeitsplatz. In den Prozess sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte, Führungskräfte, Betriebsrat sowie Mitarbeitende eingebunden werden. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls ein wichtiger Teil des Prozesses, um der Dokumentationspflicht des Arbeitsschutzgesetztes gerecht zu werden. Nach der Beurteilung ist es wichtig, geeignete Schutzmaßnahmen und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Im Homeoffice ist es besonders wichtig, die Gefährdungsbeurteilungen kontinuierlich zu aktualisieren und die Arbeitsabläufe sowie die genutzten Arbeitsmittel zu berücksichtigen. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice schützt nicht nur die Mitarbeitende, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Umsetzung ist jedoch nicht so einfach, wie im Büro. Es ist nahezu unmöglich für die Sicherheitsbeauftragten jede Wohnung auf Gefahren am Arbeitsplatz, durch Arbeitsmittel oder Arbeitsbereiche selbst, zu prüfen. Die Gefährdungsfaktoren können jedoch von Mitarbeitenden selbst nur schwer beurteilt werden, selbst wenn diese Handlungshilfen zur Verfügung gestellt bekommen. Deshalb bietet sich eine digitale Gefährdungsbeurteilung mit neuester Sensorik für fehlerfreie Messungen und eine effiziente Wirksamkeitskontrolle an.