Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein systematischer und strukturierter Prozess, der darauf abzielt, Mitarbeiter nach längerer Krankheit oder bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen zu erhalten oder wiederherzustellen und deren Beschäftigung langfristig zu sichern.
Die rechtliche Basis für das BEM ist im § 167 Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) verankert:
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung und den betroffenen Personen die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.“
Ein BEM-Verfahren muss den Mitarbeitenden angeboten werden, wenn sie in den letzten zwölf Monaten entweder länger als sechs Wochen am Stück oder mehrfach arbeitsunfähig waren. Darüber hinaus können Mitarbeitenden ein BEM-Verfahren auch dann anfordern, wenn sie aufgrund von Krankheit gefährdet sind, selbst bevor die sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit erreicht sind.
Das BEM-Verfahren wird eingeleitet, sobald ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Der Arbeitgeber muss den betroffenen Mitarbeitenden schriftlich einladen und über die Ziele des BEM aufklären.
Das Einladungsschreiben informiert den Mitarbeiter über die Gründe und Ziele des BEM sowie über die Freiwilligkeit der Teilnahme und den Datenschutz. Es enthält eine Aufforderung, an einem Gespräch teilzunehmen, obwohl es für den Arbeitnehmenden keine Pflicht ist daran teilzunehmen.
Das BEM-Gespräch dient der Analyse der aktuellen Arbeitssituation und der gesundheitlichen Einschränkungen des Mitarbeiters. Themen des Gesprächs können z.B. sein:
Je nach ärztlicher Empfehlung und Verlauf des BEM-Prozesses können weitere Gespräche notwendig sein, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Am Ende des BEM-Prozesses wird eine Schlusserklärung erstellt, die von beiden Seiten unterschrieben wird. Diese Erklärung dokumentiert die besprochenen Maßnahmen und deren Umsetzung.
HINWEIS: Sobald die datenschutzrechtliche Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegt und BEM-Gespräche stattfinden, müssen die Gesprächsprotokolle und medizinischen Unterlagen in einer separaten BEM-Akte aufbewahrt werden, die physisch von der Personalakte des Arbeitnehmers getrennt ist. Diese separate BEM-Akte muss spätestens drei Jahre nach Abschluss des BEM vernichtet werden. Lediglich die BEM-Einladung, die datenschutzrechtliche Einwilligung, das Einverständnis zur Durchführung des BEM und die schriftliche Dokumentation des BEM-Ergebnisses dürfen (in Kopie) zur allgemeinen Personalakte hinzugefügt werden.
1. Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das BEM anzubieten und durchzuführen. Er trägt die Verantwortung für die Organisation und Umsetzung des Prozesses. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um den Mitarbeiter zu unterstützen.
2. Arbeitnehmer
Die Teilnahme am BEM ist für den Mitarbeiter freiwillig. Er hat das Recht, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Der Mitarbeiter sollte jedoch aktiv am Prozess teilnehmen und seine Bedürfnisse und Einschränkungen offen kommunizieren.
3. Betriebsrat
Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) durch seine Mitbestimmung bei der Gestaltung und Umsetzung des Prozesses. Er unterstützt die betroffenen Mitarbeiter, überwacht die Einhaltung von Datenschutz und Freiwilligkeit, und sorgt für Fairness und Transparenz. Zudem sammelt er Feedback zur kontinuierlichen Verbesserung und kann bei Konflikten vermittelnd eingreifen.
4. Externe Berater und Institutionen
Je nach Bedarf können externe Berater wie Betriebsärzte, Krankenkassen oder Rehabilitationsträger hinzugezogen werden, um den BEM-Prozess zu unterstützen und fachliche Expertise bereitzustellen, dies ist jedoch kein Muss..
WICHTIGER HINWEIS FÜR ARBEITGEBER: In vielen Fällen, in denen gemäß § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ein BEM durchzuführen ist, könnte für Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung in Frage kommen.
Die Gute Nachricht für Arbeitgeber: Wenn sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen und vor einer krankheitsbedingten Kündigung kein BEM durchführen oder dabei Fehler machen, verlieren sie nicht automatisch den Kündigungsschutzprozess. Das Gericht entscheidet in einem solchen Verfahren nicht ohne Weiteres, dass die Kündigung unwirksam ist.
Die schlechte Nachricht für Arbeitgeber: Ohne ein (korrektes) BEM muss das Gericht davon ausgehen, dass es alternative Einsatzmöglichkeiten für den gekündigten Arbeitnehmer gegeben hätte, also ein milderes Mittel als die Kündigung, um den zukünftigen Fehlzeiten entgegenzuwirken. Eine Kündigung ist dann nicht das mildeste Mittel zur Reaktion auf die krankheitsbedingte Vertragsstörung und verstößt ohne vorheriges BEM gegen den Grundsatz des letzten Mittels.
Arbeitgeber können vor Gericht nur dann bestehen, wenn sie das Gericht davon überzeugen können, dass ein korrekt durchgeführtes BEM nutzlos gewesen wäre. Dies erfordert jedoch den Nachweis, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
BEM-Gespräche werden in der Regel von speziell geschulten Personen im Unternehmen geführt. Dies können Mitarbeitende der Personalabteilung, Betriebsärzte, externe BEM-Berater oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Wichtig ist, dass die Person über ausreichende Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts, Gesundheitsschutzes und der betrieblichen Wiedereingliederung verfügt. Die meisten Unternehmen profitieren davon einen BEM-Berechtigten offiziell zu ernennen und mit den dazugehörigen Aufgaben zu beauftragen.
Erfolgreiche BEM-Konzepte zeigen, dass eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und flexible Anpassung der Maßnahmen entscheidend sind. Hier sind einige konkrete Beispiele, wie Best Practices umgesetzt werden können:
Diese Beispiele zeigen, wie Best Practices im BEM konkret umgesetzt werden können, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern und langfristig zu erhalten.
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein wichtiges und sogar verpflichtendes Instrument, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden zu fördern und zu erhalten. Es bietet Vorteile sowohl für die Mitarbeiter als auch für das Unternehmen, indem es die Produktivität steigert und Kosten reduziert.
Die Bedeutung des BEM wird in Zukunft weiter zunehmen, da die Arbeitswelt zunehmend von gesundheitlichen Herausforderungen geprägt ist. Neue Technologien und Ansätze im betrieblichen Gesundheitsmanagement werden das BEM hoffentlich weiterentwickeln und verbessern.
Simon Fiechtner
Ich bin Simon, Co-Founder von Deep Care und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit den Themen Gesundheit und künstliche Intelligenz. Nach mehrjähriger Erfahrung im HR-Bereich sowie im Business Development eines großen Konzerns, entschied ich mich dafür, gemeinsam mit Kollegen und Freunden diese Leidenschaft zu einem Start Up zu formen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, das darauf abzielt, Mitarbeitende nach längerer Krankheit wieder erfolgreich in den Arbeitsprozess einzugliedern. Es wird erforderlich, wenn jemand innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen krank war. Der Arbeitgeber bietet dann Unterstützung an, um die Rückkehr zu erleichtern, mögliche Ursachen für die Krankheit zu klären und das Risiko künftiger Fehlzeiten zu minimieren.
Mitarbeitende, die in einem Zeitraum von 12 Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt ausgefallen sind, haben das Recht auf ein BEM. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Ausfälle am Stück oder über mehrere kleinere Zeiträume verteilt waren. Sobald die Krankheitshäufigkeit oder -dauer diese Grenze überschreitet, wird der BEM-Prozess eingeleitet.
Das Verfahren beginnt mit einem Gespräch zwischen dem Mitarbeitenden und dem Arbeitgeber. In diesem Gespräch wird die Krankheitshistorie besprochen und mögliche Gründe sowie Lösungen zur Rückkehr in den Arbeitsalltag erörtert. Es werden Maßnahmen entwickelt, die individuell auf die Bedürfnisse des Mitarbeitenden abgestimmt sind. Diese können beispielsweise Arbeitsplatzanpassungen oder auch therapeutische Unterstützung beinhalten.
Im Rahmen des BEM können zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden, um die Wiedereingliederung zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem: Anpassungen am Arbeitsplatz (wie etwa ergonomische Verbesserungen), die schrittweise Rückkehr in den Job durch reduzierte Arbeitszeiten oder spezielle Schulungen. Auch Unterstützung von Fachleuten oder Gesundheitsberatungen können zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, eine nachhaltige Rückkehr in die Arbeit zu ermöglichen und zukünftige Krankheitsausfälle zu verhindern.
Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Der Arbeitgeber muss jedoch das Angebot unterbreiten, wenn die Bedingungen erfüllt sind, also wenn der Mitarbeitende längere Zeit krank war. Wenn der Mitarbeitende sich gegen das BEM entscheidet, hat das keine negativen Folgen für das Arbeitsverhältnis, und es wird keine Sanktion verhängt. Dennoch wird der Mitarbeitende ermutigt, teilzunehmen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Diese Antworten bieten eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte des BEM und helfen, die grundlegenden Prinzipien und Ziele dieses Verfahrens zu verstehen.
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