Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein essenzieller Bestandteil des modernen Arbeitsschutzes und dient der Gesundheitsvorsorge von Beschäftigten in nahezu allen Branchen. Sie dient der Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und unterstützt die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Zusätzlich stärken Unternehmen dadurch das Bewusstsein für den eigenen Körper der Mitarbeitenden und das Thema Arbeitsmedizin allgemein.
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die zwischen drei Vorsorgearten unterscheidet, die in diesem Artikel genauer erklärt werden.
In der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ wird klar unterschieden zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge – jede mit einem unterschiedlichen Ziel, aber einem gemeinsamen Kern: dem frühzeitigen Erkennen und Vermeiden von arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken.
Die Pflichtvorsorge ist immer dann vorgeschrieben, wenn Mitarbeitende Tätigkeiten mit besonderen Gesundheitsgefahren ausüben – beispielsweise beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien, bei Tätigkeiten mit hoher Lärm- oder Hitzeeinwirkung oder in der Druckluft.
Ohne eine durchgeführte Vorsorge darf die Tätigkeit rechtlich gesehen gar nicht erst aufgenommen oder fortgeführt werden. Hier geht es also nicht nur um Prävention, sondern auch um Arbeitssicherheit im engeren Sinne.
Die Angebotsvorsorge richtet sich an Beschäftigte, die zwar nicht zwingend gefährlichen Bedingungen ausgesetzt sind, aber bei deren Tätigkeit ein gewisses Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Ein typisches Beispiel ist die Bildschirmarbeit – über Stunden hinweg auf einen Monitor zu starren, kann die Augen und den Bewegungsapparat belasten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Vorsorge in diesen Fällen anzubieten. Die Mitarbeitenden können selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen – was in der Praxis leider nicht immer geschieht, obwohl hier großes gesundheitliches Potenzial verborgen liegt.
Die Wunschvorsorge ist schließlich ein Zeichen moderner Gesundheitskultur. Sie erlaubt es Mitarbeitenden, auch ohne konkreten Anlass oder offensichtliche Gefährdung eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu verlangen, wenn sie selbst ein Risiko für ihre Gesundheit sehen. Arbeitgeber müssen dem nachkommen, es sei denn, eine Gefährdungsbeurteilung belegt eindeutig das Gegenteil. Gerade in Zeiten von Stress, Überlastung oder körperlichen Frühwarnzeichen ist die Wunschvorsorge ein wichtiges Werkzeug, um ernstzunehmende Entwicklungen früh zu erkennen und gegenzusteuern.
Ein vorausschauendes Betriebliches Gesundheitsmanagement erkennt, dass Vorsorge weit über das Thema Sicherheit hinausgeht. Es geht darum, die langfristige Gesundheit der Mitarbeitenden zu sichern, Ausfallzeiten zu reduzieren und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Unternehmen, die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als strategisches Werkzeug einsetzen, investieren direkt in Motivation, Produktivität und ein positives Betriebsklima.
Dazu gehört es auch, Gesundheitsangebote niedrigschwellig und alltagstauglich zu gestalten – etwa durch mobile arbeitsmedizinische Dienste, digitale Terminbuchung oder die Kombination mit anderen gesundheitsfördernden Maßnahmen wie Bewegungseinheiten, Mental Health-Angeboten oder der Einbindung von Tools wie Isa von DeepCare, die die Gesundheit digital und flexibel fördern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kommunikation: Nur wenn Mitarbeitende wissen, welche Rechte und Angebote sie haben, und diese nicht mit Stigma oder Unsicherheit behaftet sind, können Vorsorgemaßnahmen auch wirklich Wirkung entfalten.
Für BGM-Beauftragte oder Verantwortliche für das Gesundheitsmanagement im Unternehmen, bedeutet das konkret:
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist kein „Nice-to-have“, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes und zentrales Element eines gesunden Unternehmens. Sie erfordert vorausschauende Organisation, gute Kommunikation und verlässliche Partner – egal, ob man zehn oder tausend Mitarbeitende beschäftigt. Wer sie als festen Bestandteil des BGM verankert, investiert nachhaltig in Gesundheit, Motivation und Zukunftsfähigkeit.
Simon Fiechtner
Ich bin Simon, Co-Founder von Deep Care und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit den Themen Gesundheit und künstliche Intelligenz. Nach mehrjähriger Erfahrung im HR-Bereich sowie im Business Development eines großen Konzerns, entschied ich mich dafür, gemeinsam mit Kollegen und Freunden diese Leidenschaft zu einem Start Up zu formen.
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